(...) Die gute Mutter aber konnte sich des Sohnes nicht, wie sie wollte, annehmen; er war ihrem unmittelbaren Einflusse größtentheils entzogen. Welcher wohlthätigen Eindrücke übrigens der Knabe fähig gewesen wäre, beweist sein Aufenthalt auf dem Schloße Heidelberg im Thurgau.
Als 11-jähriger Knabe war er mit seinem Bruder dahin gekommen, um auf dem Schloße an dem Unterricht der dasigen Hauslehrer Theil zu nehmen. »Hier war ich sehr gut aufgenommen; Frau M. und Frau Sch. liebten mich, ich mußte zwar pünktlich gehorchen; aber ich that es gerne, und nur ungerne verließ ich (nach 26 Wochen) diesen Aufenthaltsort, was aus dem Grunde geschah, daß ich den übrigen Zöglingen im Unterrichte nicht folgen konnte, weil ich bedeutend jünger war, als sie. Ich erinnerte mich stets mit Freuden dieser in Schloß Heidelberg verlebten Zeit.« (...)
Ein Raubmord und ein Raubmörder
Appenzeller Zeitung Nr. 155
5. Juli 1862